Nachtrag: Zweifel und Bewegte Bilder

By kawa13

Hier erst einmal – als kleiner Nachtrag zu meinen Zweifeln im letzten Artikel – etwas, was mir irgendwie wieder Mut gemacht hat: This is what 2.0 means im Blog „Indexed“ ( von Jessica Hagy). Da finde ich: kurz und gut einfach auf den Punkt gebracht!

Die Lektion 13(!): Bewegte Bilder von lernen 2.0 ist sehr spannend. Es gibt viel zu entdecken. Mehr Zeit müsste man haben! Schon allein das Kapitel „Entdeckungsressourcen“, mit all den Tipps, Videos über/mit/von Bibliotheken! Puh!

YouTube kenne ich schon länger – gefällt mir sehr gut. Man findet zu allen Bereichen, die man sich nur vorstellen kann, etwas Interessantes. Auch hier gilt: damit kann man sich ewig beschäftigen …

sevenload finde ich nicht so toll. Ich werde dauernd aufgefordert, den Adobe flash player 9 zu installieren. Will ich aber nicht!

Natürlich reizt mich besonders die „Optionale Aufgabe“ in der Lektion. Also hier ein etwas „schräges“ Video mit Bibliotheksbezug:

Woran kann ich hier erkennen, ob ich das Video ohne Probleme einbinden darf? Das ist mir immer noch nicht so richtig klar.

Aber warum jetzt ausgerechnet Conan? Nein, nicht wegen zu spät zurückgegebener Bücher (Peanuts..), sondern weil bei uns in der Bibliothek in letzter Zeit Fälle von Vandalismus auftreten, die einen schon wütend machen können. Da wäre so ein Typ wie Conan manchmal ganz angebracht …

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2 Antworten zu „Nachtrag: Zweifel und Bewegte Bilder“

  1. buechereierlei sagt:

    Das geht mir auch so mit dieser Lektion: Beim Videogucken lässt sich viel Zeit verbringen. Deswegen habe ich auch noch nichts geschrieben.
    „Conan, the librarian“ wollte ich eigentlich auch einbinden… Na, dann suche ich mir wohl doch etwas anderes aus. ;-)

  2. hauschke sagt:

    Woran kann ich hier erkennen, ob ich das Video ohne Probleme einbinden darf? Das ist mir immer noch nicht so richtig klar.

    Meine Laienmeinung: Wenn Youtube eine Embed-Funktion zur Verfügung stellt, ist es erlaubt. Es kann allerdings passieren, dass Videos in Youtube entfernt werden. In diesem Moment sind auch die eingebundenen nicht mehr funktionsfähig.

    Da die Videos von Youtube gestreamt werden, sehe ich mich beim Einbinden überhaupt nicht in irgendeiner rechtlichen Zwickmühle.

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