Das Urheberrecht ist ja immer ein Thema in Bibliotheken. Nun bin ich auf zwei interessante Artikel gestossen. Gute Gelegenheit, mal wieder Gelerntes (Bloggen, Bookmarklets) zu üben …
Intranet-Klausel für Lehrer im Urheberrecht soll vier Jahre verlängert werden
Die große Koalition hat sich darauf verständigt, den umstrittenen Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz für weitere vier Jahre im Probebetrieb zu halten. Dies sieht ein gemeinsamer Gesetzesentwurf PDF-Datei der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vor, der seit Dienstag spruchreif ist. Geht es nach dem Vorstoß, der noch vom Plenum des Parlaments beschlossen werden muss, dürfen Lehrer und Wissenschaftler vorerst für den vorgesehenen Zeitraum „kleine Teile“ von Werken ausschließlich einem „bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern“ in einem Intranet „öffentlich zugänglich“ machen. Die gleiche Erlaubnis gilt auch für Personen im Rahmen ihrer „eigenen wissenschaftlichen Forschung“. Ohne die neue gesetzliche Regelung droht die Klausel Ende des Jahres auszulaufen.
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und bei netbib.de derArtikel:
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